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Maibaum Special - Haftung und Praxis-Tipps - was sollte ein Aufsteller berücksichtigen |
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Maibaum: Die Frage der Verantwortung Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass alle Helfer und Zuschauer abgesichert sind. Denn jedes Jahr ereignen sich Maibaum-Unfälle. Ist der Veranstalter ein Verein, haftet im Ernstfall der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. (www.deutsches-ehrenamt.com) informiert die Vereinsvorstände und sichert sie gegen das persönliche Haftungsrisiko ab. Wenn etwas passiert, trägt der Veranstalter die Verantwortung. In den meisten Gemeinden ist das ein Verein. Doch oft greift die gesetzliche Haftpflichtversicherung nicht. Denn versichert ist nur, was dem Vereinszweck dient. Und das Maibaum-Aufstellen gehört, außer bei einem Maibaum-Verein, nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben. Um als Verein auf der sicheren Seite zu sein, sind eine Reihe von Zusatzversicherungen nötig. Fehlen die Zusatzversicherungen, kann das für den Verein und seinen Vorstand teuer werden. Im Ernstfall haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen. 2008 wurde beispielsweise in Riedenburg kein Maibaum aufgestellt. Wegen komplizierter Haftungs- und Versicherungsfragen brach der jahrlang zuständige Verein mit dieser Tradition. Der Grund: In einem bayerischen Ort kam es beim Maibaum-Aufstellen zu einem Unfall. Eine Haltestange brach und verletzte ein Kind, das bleibende Schäden davontrug. Der Vorsitzende des agierenden Vereins muss dem Kind nun eine lebenslange Rente bezahlen. Auch 2023 gab es wieder einen Maibaum Unfall mit Verletzten: beim aufstellen in Obernbreit Lkrs Kitzingen wurden 2 Personen verletzt, eine so stark, das sie ins Krankenhaus geflogen werden musste. Auch in Schaibling Gde. Untergriesbach im Landkreis Passau kam es zu einem Unfall mit dem Maibaum, bei der glücklichwerweise keine Menschen zu Schaden kamen, meldet die PNP Passauer Neue Presse. Mit der Mitgliedschaft bei Deutsches Ehrenamt e.V. erhalten Vereine individuelle Beratung und umfangreichen Schutz bei allen Fragen und Aufgaben der Vereinsführung. Zu den Leistungen des Vereins zählen Satzungsprüfung bzw. Satzungsergänzungen, Steuerberatung, Rechtsberatung, kurzfristige Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Damit sich alle über den geschmückten Maibaum freuen, rät Deutsches Ehrenamt e.V. den Vereinen die folgenden Aspekten zu berücksichtigen: - Startseite Maibaum Special (mehr) Archiv - Startseite Maibaum Special 2023 (mehr) - 2. Mai 2005: Aufstellung des Maibaumes auf dem Münchner Viktualienmarkt (mehr) - Die Maibaum Termine 2004 (weiter) |
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