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Mund-Nasen-Bedeckung seit 27.04.2020 Pflicht in Geschäften und im öffentlichen Personen Nahverkehr (MVV/MVG)

Seit Montag, 27. April, gilt bayernweit in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).

Das Tragen von textilen Alltagsmasken ist eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz anderer – besonders in Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht immer einhaltbar ist“, so Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs.

Je mehr Menschen mitmachen und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, umso größer ist der Schutz für alle. Dies ist gerade dann wichtig, wenn wieder mehr Geschäfte öffnen. Denn schon ein leichter Anstieg der Reproduktionsrate gefährdet den Erfolg, den wir bisher erzielt haben.“

Aktuell liegt die Reproduktionsrate in München bei rund 0,9. Jacobs: „Das heißt, ein positiver Fall steckt statistisch gesehen weniger als einen Menschen neu an. Unsere Kliniken schaffen es derzeit, das Infektionsgeschehen gut abzuwickeln. Wir haben genügend Betten und Beatmungskapazitäten.

Unser Ziel muss weiterhin sein, die Infektionsraten zu reduzieren.

Deswegen: Bitte tragen Sie alle eine Alltagsmaske, denn damit schützen Sie andere und tragen mit dazu bei, unser Gesundheitssystem weiter stabil zu halten“.

Mund-Nasen-Bedeckungen halten Tröpfchen zurück, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, und vermindern so das Ansteckungsrisiko für andere.

Dem Träger selbst bieten sie allerdings keinen effektiven Schutz vor einer Ansteckung. Deshalb ist es wichtig, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen auch beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingehalten wird.

Medizinische Masken sind dagegen nur für medizinisches Personal bestimmt und nicht für den Alltagsbedarf. Hier reichen selbstgenähte Stoff-Masken oder auch Tücher und Schals, die Mund und Nase bedecken.

Wichtig ist auch hier, dass die Hygieneregeln eingehalten und Mund-Nase-Bedeckungen etwa nach der Verwendung bei 60 bis 95 Grad gewaschen werden. Eine Entsorgung von Alltagsmasken kann gemeinsam mit dem Restmüll geschehen.


Video: Ratgeber zur sicheren Anwendung und Pflege des Mund-Nasen-Schutzes (Quelle: Apotheken Umschschau)

Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) hat zur Mund-Nasen-Bedeckung ein Merkblatt und eine Anleitung zum Selbernähen erstellt, die auch unter muenchen.de/corona abgerufen werden können.

Merkblatt Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Das Tragen einer MNB im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Um eine flächendeckende Versorgung mit MNB zu erreichen, ist es erforderlich, diese behelfsmäßig selbst herzustellen und nach einer Virus abtötenden Reinigung wieder zu verwenden.

Dieses Merkblatt soll darüber aufklären, wo MNB getragen werden müssen bzw. sollten, welchen Schutz MNB bieten und wie diese zu reinigen und gegebenenfalls zu entsorgen sind.

Mund-Nasen-Bedeckungen und medizinische Masken – was ist der Unterschied?

Neben den oft selbst genähten Mund-Nasen-Bedeckungen (sog. community masks) gibt es medizinische Schutzmasken, so genannte Operationsmasken (OP-Masken) und filtrierende Halbmasken, die ursprünglich aus dem Arbeitsschutzbereich stammen:

Mund-Nasen-Bedeckungen

als mechanische Barriere beziehungsweise Bremse für eine Übertragung von Atemtröpfchen oder Speichel beim Atmen, Husten oder Niesen werden
aus handelsüblichen Stoffen in unterschiedlichsten Variationen genäht. Im Internet gibt es dazu zahlreiche Nähanleitungen. Mund-Nasen-Bedeckungen werden auch von verschiedenen Firmen, wie Textilherstellern, produziert.

Sollte keine derartige Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stehen, kann auch ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gehalten oder gebunden werden.

selbst genähte Mund-Nasen-Bedeckung (©Foto: Rathausumschau)
selbst genähte Mund-Nasen-Bedeckung

Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS),

so genannte Operations (OP)-Masken werden vor allem im medizinischen Bereich wie Arztpraxen, Kliniken oder in der Pflege eingesetzt.

Sie können die Verbreitung von Speicheloder Atemtröpfchen der Trägerin oder des Trägers verhindern und dienen primär dem Schutz des Gegenübers. OP-Masken zählen zu den Medizinprodukten und erfüllen entsprechende gesetzliche Vorschriften.

Medizinische Mund-Nasen-Masken (sog. OP-Masken) (©Foto. Rathausumschau)
Medizinische Mund-Nasen-Masken (sog. OP-Masken)

Partikel-filtrierende Halbmasken (filtering face piece, FFP-Masken mit und ohne Filter)

werden in erster Linie in Arbeitsbereichen verwendet, in denen sich gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft befinden. Die Masken halten Schadstoffe und auch Viren ab. Sie gelten als Gegenstand einer persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen des Arbeitsschutzes.

Je nach Filterleistung gibt es FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken. Für die Behandlung von COVID- 19-Patienten werden im Rahmen genereller Schutzkleidung, vor allem auch in Intensivstationen, FFP2- und FFP3-Masken verwendet.

Partikel-filtrierende Halbmasken, FFP-Masken mit und ohne Filter (©Foto. Rathausumschau)
Partikel-filtrierende Halbmasken, FFP-Masken mit und ohne Filter

Warum sollte im Privatgebrauch kein medizinischer Mund-Nasen- Schutz (MNS) getragen werden?

Der medizinische Mund-Nasen-Schutz (die klassische OP-Maske) ist als Medizinprodukt dem medizinischen Gebrauch vorbehalten. Für den alltäglichen, nicht medizinischen Gebrauch, reichen Mund-Nasen-Bedeckungen (sog. community masks) aus.

Wo muss bzw. sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden?

In Bayern besteht ab dem 27.04.2020 eine Pflicht zum Tragen einer MNB im öffentlichen Personenverkehr und in allen Ladengeschäften.

Es ist darüber hinaus zu empfehlen, bei jeder Begegnung mit anderen Personen, insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen, eine MNB zu tragen.

Welchen Schutz kann die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bieten?

Die MNB stellt zwar keine nachgewiesene Schutzfunktion für die Trägerin oder den Träger selbst dar, kann bei einer Infektion aber dazu beitragen, das Virus nicht an andere Menschen weiterzugeben. Denn Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen, können dadurch gebremst werden. Zusätzlich wird der Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen erschwert. Zudem kann das Tragen einer Bedeckung dazu beitragen, das Bewusstsein für einen achtsamen Umgang mit anderen zu stärken (Abstand halten).

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung darf jedoch auf keinen Fall ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen.

Die Bedeckung schützt nicht die Trägerin oder den Träger, sondern das Gegenüber. Und nach wie vor sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz das Einhalten der Husten- und Niesregeln, eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) von anderen Personen.

Wo kann ich eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beziehen?

MNB können z. B. bei regionalen Schneidereien oder über den Internet-Versandhandel bezogen werden.

Bitte beachten Sie:

Bei der Mund-Nasen-Bedeckung muss es sich nicht zwingend um eine Maske handeln, auch andere Kleidungsstücke, z. B. Schals oder Tücher sind geeignet. Es können alle Kleidungsstücke aus Stoff verwendet werden, bei denen das Ein- und Ausatmen ohne größeren Atemwiderstand möglich ist. Beachten Sie hierbei, je dichter der Stoff gewebt ist, umso besser ist der Schutz.

Wie kann eine wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) selbst hergestellt werden?

Zur Herstellung einer MNB findet sich eine Nähanleitung online unter www.muenchen.de/corona.

Wie kann ich eine wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) reinigen?

Die waschbare MNB ist grundsätzlich trocken zu lagern. Vor der ersten Benutzung ist die MNB zu waschen.

Die MNB sollte nach jeder Benutzung bzw. mindestens einmal täglich gereinigt werden. Sie kann bei mindestens 60°C (besser 95°C) in der Waschmaschine gewaschen oder auf dem Herd in einem Wasserbad (mind. 5 Minuten) ausgekocht werden. Anschließend ist die MNB zu trocknen.

Wie ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu entsorgen?

Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, zum Beispiel MNB, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein können und nicht oder nicht mehr zu reinigen sind, kann gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen.

Haftungsausschluss

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Landeshauptstadt München keine Haftung für die Wirksamkeit, die Herstellung oder die sachgerechte Verwendung der MNB übernimmt.

Jeglicher Schadensersatzanspruch gegenüber der Landeshauptstadt München wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – unabhängig, ob vom Verwender oder dem jeweiligen Gegenüber – ist ausgeschlossen.

Die Herstellung/Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf jeden Fall die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts zu beachten sind. Das Tragen einer MNB ersetzt insbesondere nicht das regelmäßige Händewaschen mit Seife und die Einhaltung von Abstandsregeln.


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