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Werbung/Promotion



Geschäftsbedingungen

Die Veröffentlichung von Unternehmensseiten und anderen Werbeveröffentlichungen auf den Seiten von ganz-muenchen.de, unterliegt ausschließlich den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, oder sonstiger Inserenten wird widersprochen, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen.

1. Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Werbevertrages ist die Veröffentlichung von werbemäßig aufbereiteten Informationen, über die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsgegenstand des Auftraggebers, zusammen mit Bildern von dessen Geschäftslokal, im Rahmen eines Verzeichnisses, auf den Seiten von ganz-muenchen.de (Auftragnehmer).

(2) Die Leistungspflicht des Auftragnehmers, umfasst die Mitwirkung bei der Zusammenstellung von Informationen und bei der Erarbeitung einer werbemäßigen Darstellung der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers (im folgenden: Werbematerial).

(3) Das Werbematerial wird nach Absprache mit dem Auftraggeber unter einer bestimmten Rubrik, innerhalb eines einheitlich gestalteten Verzeichnisses von Unternehmen mit gleichartigem Geschäftsgegenstand abgebildet. Dabei können mittels eines Verweises ("Link") nähere Informationen über das Unternehmen des Auftraggebers aufgerufen werden. Auf der so aufgerufenen Informationsseite befinden sich keine Informationen über andere Unternehmen.

(4) Die nähere Ausgestaltung und Aufarbeitung des Werbematerials innerhalb des Internet-Dienstes " www.ganz-muenchen.de" zur Anpassung an das übrige Erscheinungsbild des Dienstes obliegt dem Auftragnehmer. Dies gilt auch für die inhaltliche Ausgestaltung, insbesondere Art und Umfang der zu veröffentlichenden Informationen. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Inhalt und Umfang der Informationen zu ändern, um ein einheitliches Erscheinungsbild und die Ausgewogenheit der Darstellung aller Unternehmen zu gewährleisten.

(5) Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber zwei Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Veröffentlichung das Werbematerial in der von ihm nach Abs. 4 bearbeiteten und zur Veröffentlichung vorgesehenen Form vor. Der Auftraggeber kann dann innerhalb von einer Woche Änderungswünsche vorbringen, die vom Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelung in Abs. 4 zu berücksichtigen sind.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Internet-Adresse "www.ganz-muenchen.de" des Dienstes jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber ist einen Monat im voraus von der Änderung zu informieren.

2. Werbematerial

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Informationen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, sowie von ihm vorgegebene werbemäßige oder sonstige Texte zutreffend und insbesondere wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Das Werbematerial darf keine straf- oder sonst rechtswidrigen Inhalte umfassen und berechtigte Geschäftsinteressen des Auftragnehmers nicht beeinträchtigen. Im Werbematerial enthaltene Links dürfen nicht auf solche Inhalte verweisen.

(2) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Veröffentlichung des Werbematerials erforderlichen Rechte, insbesondere die Nutzungs-, Urheber- sowie Lesitungsschutzrechte an verwendeten Grafiken und Texten besitzt.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob das Werbematerial den Anforderungen der Absätze 1 und 2 entspricht. Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der diesem durch Werbematerial entsteht, das diesen Anforderungen nicht entspricht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer wegen solchen Werbematerials erhoben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihn durch Informationen und durch Abgabe von Erklärungen (z.B. eidesstattliche Versicherung) im Falle eines Rechtsstreits zu unterstützen.

(4) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer das nicht-ausschließliche Nutzungsrecht am Werbematerial, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung im Internet, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbevertrages notwendigen Umfang.

(5) Das vom Auftraggeber überlassene Werbematerial wird vom Auftragnehmer längstens 3 Monate nach dem Ende der Veröffentlichung gespeichert.

3. Vergütung

1) Die Höhe der Vergütung für die in Ziff. 1 aufgeführten Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach der Preisliste des Auftragnehmers in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise in angemessenem Umfang zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung wird gegenüber dem Auftraggeber einen Monat nach ihrer Ankündigung durch den Auftragnehmer wirksam. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Werbevertrag innerhalb von 2 Wochen ab der Mitteilung mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

(3) Die Rechnung für die gesamte Vertragslaufzeit wird zu Beginn der Veröffentlichung des Werbematerials gestellt. Sie ist binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig.

4. Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Werbematerial auf seinen Internetseiten so zu integrieren, dass der Inhalt unter Verwendung der marktüblichen Browsersoftware (Microsoft Internet Explorer, Firefox, Chrome, Safari) abgebildet wird. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Dienst "ganz-muenchen.de" im Durchschnitt bezogen auf einen Zeitraum von 3 Monaten zu 98 % verfügbar und die Werbung des Auftraggebers damit sichtbar ist.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vergütung für die Zeit, in der die Darstellung der Werbung nicht den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht, nach Absprache mit dem Auftragnehmer angemessen herabzusetzen oder die Verlängerung der fehlerfreien Einblendung seiner Werbung zu verlangen. Dabei ist maßgeblich, inwieweit die Werbewirkung durch den Darstellungsfehler beeinträchtigt wird.

(3) Die Gewährleistung umfasst nicht Ausfälle und Darstellungsfehler, die durch Störungen in Systemen Dritter, insbesondere Kommunikationsnetzen anderer Provider, durch die Verwendung veralteter oder fehlerhafter Soft- und Hardware durch Dritte oder durch zu lange Aktualisierungsintervalle von Proxy-Server-Systemen Dritter hervorgerufen werden. In solchen Fällen stehen dem Auftraggeber die Rechte nach Absatz 2 nicht zu.

(4) Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretende Schäden, die dem Auftraggeber infolge von Darstellungsfehlern oder einer Unterschreitung der in Absatz 1 Satz 2 genannten Verfügbarkeit des Dienstes "www.ganz-muenchen.de" entstehen. Vorübergehende Darstellungsfehler sowie Ausfälle des Dienstes " www.ganz-muenchende", die sich nach dem aktuellen Stand der Technik nicht vermeiden lassen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer hat, soweit nicht eine wesentliche vertragliche Hauptleistungspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch, soweit er Erfüllungsgehilfen einsetzt.

(5) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf eine Jahresvergütung beschränkt.

5. Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Einblendung der Werbung zu verweigern oder abzubrechen, wenn ihm Anzeichen dafür vorliegen, dass deren Inhalt rechtswidrig ist oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die weitere Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Dasselbe gilt, wenn in den Werbemitteln enthaltene Links auf Inhalte verweisen, die rechtswidrig sind oder werden.

(2) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich vom Abbruch der Werbeeinblendung und gibt ihm Gelegenheit, das Werbematerial zu verändern.

(3) Für die Zeit, in der die Werbemittel aus den in Abs. 1 genannten Gründen nicht eingeblendet werden, bleibt die Vergütungspflicht des Auftraggebers bestehen.

(4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unterbrechen. Das Recht des Auftragnehmers, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.

(5) Die Rechte aus Absatz 4 stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn er nach Abschluss des Vertrages Anhaltspunkte für mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekommt.

6. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur möglich, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

7. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Der Werbevertrag unterliegt deutschem Recht.

9. Schlussbestimmung

(1) Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame oder nicht durchsetzbare Vorschrift durch eine wirksame und durchsetzbare ersetzt, die in ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Vorschrift am nächsten kommt.

(2) Im Fall von Regelungslücken in diesem Vertrag sind diese durch solche Regelungen auszufüllen, die die Parteien vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücken im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags bemerkt hätten.

Impressum - Haftungsausschluss

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