
Nach Beratung im Krisenstab der Stadt München hat Oberbürgermeister Dieter Reiter am Dienstag, 16.11.2021 entschieden, den Münchner Christkindlmarkt abzusagen:
„Es ist eine bittere Nachricht, die ich heute für alle Münchnerinnen und Münchner und besonders auch für die Standlbesitzer habe, aber die dramatische Situation in unseren Kliniken und die exponentiell steigenden Infektionszahlen lassen mir keine andere Wahl: Der Münchner Christkindlmarkt kann dieses Jahr leider nicht stattfinden.
Alles andere wäre eine nicht zu verantwortende Erhöhung des Infektionsrisikos und darüber hinaus auch das falsche Signal. Gerade auch für alle Beschäftigten in unseren Kliniken, die an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Es geht jetzt darum, größere Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden.
Die aktuelle Lage habe ich heute auch ausführlich im städtischen Krisenstab diskutiert. Die Gesundheitsbehörde und die Kreisverwaltungsbehörde haben dringend davon abgeraten, den Christkindlmarkt stattfinden zu lassen.
Ebenso haben heute Früh die Pandemiebeauftragen aller Münchner Kliniken in einer Konferenz einstimmig vor der Durchführung gewarnt und auf die katastrophale Situation in den Kliniken hingewiesen.
Der Chistkindlmarkt wäre natürlich ein schönes vorweihnachtliches Zeichen für mehr Normalität gewesen, aber leider sind wir derzeit trotz der Möglichkeit von Impfungen weit von dieser Normalität entfernt, auch weil sich immer noch nicht genügend Menschen haben impfen lassen.
In meiner Abwägung, die ich mir alles andere als leicht gemacht habe, hat der Gesundheitsschutz der Menschen und die Unterstützung der Beschäftigten in unseren Kliniken oberste Priorität.
Der Chistkindlmarkt ist an der frischen Luft, werden die ein oder anderen vielleicht einwerfen, das stimmt, aber gerade der Münchner Chistkindlmarkt auf dem Marienplatz und den umliegenden Plätzen kann nicht abgegrenzt werden und die Zahl der Gäste und die Einhaltung der 2G-Regel wären damit nicht kontrollierbar.
Und das in der gerade in der Vorweihnachtszeit sowieso schon stark frequentierten Fußgängerzone. Gleiches gilt für den Winterzauber auf dem Viktualienmarkt.
Für die privaten Christkindlmärkte, deren Besucherzahl begrenzt werden kann, habe ich gemeinsam mit den zuständigen Behörden folgendes festgelegt: Hier gilt die 2G plus Regel also der Zugang ist nur für geimpfte oder genesene Personen mit negativem Schnelltest möglich.
Mir ist bewusst, wie sehr gerade die Standlbetreiber unter den Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen leiden und jetzt nochmal hart getroffen werden. Ich habe deshalb meine Verwaltung gebeten zu prüfen, wie wir hier einen finanziellen Ausgleich schaffen können.“
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