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Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2)- Schwellenwert von 100 wurde in München überschritten. Was sich ändert ab dem 26.10.2020 (Montag) - die Einschränkungen


 Corona Ampel: Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2)- Schwellenwert von 100 wurde in München überschritten. Was sich ändert ab dem 26.10.2020 (Montag) - die Einschränkunge
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Angesichts stark steigender Corona-Infektionszahlen hat der Freistaat vom jeweiligen 7-Tage-Inzidenz-Wert abhängige Verschärfungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.

Die Münchner 7-Tage-Inzidenz hat am Sonntag 25.10.2020 laut Robert Koch-Institut mit 100,6 den Schwellenwert von 100 überschritten.

Damit treten nach der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ab Montag, 26. Oktober, weiter verschärfte Regelungen in Kraft:

Maskenpflicht

Es besteht weiterhin eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss.

Der genannte Bereich wird daher neben den dort beschäftigten Personen auch von Besucher*innen und Tourist*innen stark frequentiert, die für eine überdurchschnittlich stark besuchte Innenstadt sorgen. Er lädt aufgrund seiner Ausstattung auch zum Verweilen ein.

Die Kaufingerstraße zählt zu den umsatzstärksten Einkaufsmeilen Deutschlands, die Neuhauser Straße ist eine der beliebtesten Einkaufsstraßen in Deutschland.

Die gesamte Fußgängerzone in der Münchner Innenstadt, an der sich die örtliche Festlegung der Maskenpflicht durch die Landeshauptstadt München orientiert, stellt eine der größten zusammenhängenden Fußgängerzonen Deutschlands mit entsprechender Frequentierung dar.

Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerdem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten vorgeschrieben.

Darüber hinaus gilt jetzt in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen auch am Platz Maskenpflicht.

Außerdem besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen.

Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände

Für private Feiern (wie z.B. Hochzeiten und Geburtstage) gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände.

Auch der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur in Gruppen von bis zu 5 Personen oder zwei Hausständen gestattet.

Gastro-Sperrstunde, Alkoholverkaufs- und konsumverbot

In der Gastronomie gilt ab 22 Uhr (ab 26.10: 21 Uhr) eine Sperrstunde, ausgenommen sind Speisen und nichtalkoholische Getränke zum Mitnehmen.

Zusätzlich gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum täglich ab 22 Uhr (ab 26.10.2020: 21.00 Uhr) bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie in den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.

Die fünf öffentlichen Örtlichkeiten Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz und die Isarauen sind nach Erfahrung der Landeshauptstadt München als stark frequentierte öffentliche Plätze zu definieren.Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich das Besucheraufkommen an den fünf Hotspots während der Geltungsdauer der Alkoholverbote nach Feststellung von Polizei und KAD deutlich reduziert hat.

Dennoch hielten sich, sobald die Witterungsverhältnisse dies erlaubten, auch weiterhin noch Besucher*innen - meist in Gruppen - an den Örtlichkeiten auf und waren zum Teil alkoholisiert bzw. konsumierten Alkohol. Die Sicherheitskräfte machten überwiegend die Erfahrung, dass die Personen innerhalb der Gruppen bzw. die Gruppen zueinander die Mindestabstände nicht einhielten.

Mund-und-Nasen-Bedeckungen wurden von den Besucher*innen nicht getragen. Das Publikum war allerdings weniger von feierwilligen Personen geprägt. Hinweise bzw. Ermahnungen zur Geltung des Alkoholverbotes wurden insgesamt einsichtig und kooperativ aufgenommen. Sowohl die Polizei als auch der KAD haben die Auswirkungen des Alkoholverbotes äußerst positiv wahrgenommen.

An Tankstellen, durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste darf ab 22 Uhr (ab 26.10.2020: 21 Uhr) kein Alkohol mehr verkauft werden.

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