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München - Besonderheiten zur Fussball WM 2006 Ladenschluss, Lärmschutz und mehr |
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- Ladenschluss an Werktagen Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung eine befristete Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten erlassen. In dem Zeitraum 9. Juni bis einschließlich 9. Juli 2006 wurde bayernweit eine Ausnahme von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bewilligt. Innerhalb dieses Zeitraums können Verkaufsstellen an Werktagen 24 Stunden täglich für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet bleiben. Durch die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten lassen sich Versorgungsstaus vermeiden. Außerdem führt dies zu einer Entzerrung der Verkehrsströme, wenn sich die Einwohner der Stadt und die internationalen Gäste auch während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten versorgen können. - Ladenschluss am Sonntag, 18. Juni Durch die Änderung der Bayerische Ladenschlussverordnung konnte die Stadt München in eigener Zuständigkeit für den einzigen Spieltag in München an einem Sonntag eine Ausnahme von den Ladenschlusszeiten zulassen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmte zu, und somit konnte eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen werden, die am 10.5.2006 bekannt gegeben wurde. Danach dürfen Münchens Gaststätten von 12 bis 24 Uhr geöffnet haben. Inwieweit sie davon Gebrauch machen, ist ihnen überlassen. - Ladenschluss für Verkaufsstände Das KVR erlässt noch zusätzliche Öffnungsgenehmigungen für Verkaufsstände im Rahmen von Veranstaltungen, wie z.B dem Fanfest im Olympiapark. Auch hier stehen die Versorgungsinteressen der Allgemeinheit im Vordergrund, die unmittelbar durch den Warenerwerb auch während der Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen befriedigt werden können. Dies gilt allerdings nicht für Verkaufsstände, die nicht bei öffentlichen Veranstaltungen als Beschicker zugelassen sind. - Fußball-WM-Lärmschutz-Verordnung Die o.g. Verordnung wurde am 15. Mai 2006 im Bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt (Nr. 9/2006) veröffentlicht. Sie gilt ab 08. Juni 2006 und erlischt mit Ablauf des 13. Juli 2006. Es wurde festlegt, dass für Gaststätten mit Außengastronomie während der WM-Wochen eine grundsätzliche Betriebszeit bis 01.00 Uhr zugelassen ist, d.h., dass Gaststätten bis spätestens 1 Uhr ohne zusätzliche Genehmigung Musikdarbietungen und Fernsehübertragungen im Freien sowie die Verabreichung von Getränken und Speisen anbieten dürfen. Den Lokalbetreibern wird darüberhinaus zusätzlich eine „Karenzzeit” von 30 Minuten gewährt werden, damit die Gäste noch in Ruhe austrinken können. Lärmintensive Auf-, Ab- oder Umbauarbeiten auf der Gastro-Fläche sind jedoch zu vermeiden, um die Nachtruhe der Anwohner nicht über Gebühr zu strapazieren. Bei wiederholten Lärmverstössen seitens der Gaststättenbetreiber ist eine betriebsbezogene Reglung durch das KVR in begründeten Einzelfällen möglich. In Zusammenarbeit mit dem KVR hat in diesem Zusammenhang das Referat für Gesundheit und Umwelt Verhaltensregeln für Gastwirte entwickelt, wenn diese von o. g. WM-Liberalisierung Gebrauch machen wollen. Diese Regeln sollen helfen, Konflikte mit der Nachbarschaft nicht entstehen zu lassen und werden durch die Bezirksinspektionen des KVR an die in Betracht kommenden Gastwirte ausgegeben. Auf die Beachtung der Regeln wird seitens der BIs nachdrücklich hingewirkt. Die Betreiber von Außengastronomie können sich mit weiteren Fragen gerne an die örtliche BI wenden. - Markenrecht Für den Zeitraum der Fußballweltmeisterschaft 2006 wird im Stadtgebiet München mit einem vermehrten Auftreten gewerberechtlicher Verstöße gerechnet. Es wird erwartet, dass der unerlaubte gewerbsmäßige Verkauf bzw. das Feilbieten von Fanartikeln und anderen Waren auf öffentlichem Grund gehäuft vorkommen. Damit werden in der Regel neben Verstöße gegen die Gewerbeordnung auch Verstöße gegen das Bayer. Straßen- und Wegegesetz vorliegen. Des Weiteren kann zum jetzigen Zeitpunkt trotz Vorkehrungen des Veranstalters nicht ausgeschlossen werden, dass ein Schwarzhandel von Eintrittskarten in gewissem Umfang erfolgt. Auch markenrechtliche Verstöße (gefälschte Fanartikel) sind zu erwarten. Die Polizei wird in all diesen Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen bzw. beim Markenrecht Strafanzeige erstatten. Das Kreisverwaltungsreferat hat ein Informationsblatt entworfen, das die Besucher über mögliches ordnungswidriges Verhalten informieren soll. Dieses Informationsblatt wird bei Bedarf von der Polizei ausgehändigt. Das Informationsblatt wurde in deutsch, französisch, italienisch und portugiesisch verfasst. - München ist bereit für die WM: das WM 2006 Special gibt die Tipps (mehr) - Fußball WM 2006 - Alle WM-Spiele im Überblick (mehr) - Fussball WM 2006 Der Ball rollt....und auch sonst ist einiges in München geboten (mehr) |
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