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Cannabis 2024 legalisiert: die wichtigsten Fragen und Antworten


Seit dem 01. April 2024 ist der Besitz und der Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch der Bezug über nicht gewinnorientierte Vereine und Clubs der einstmals verbotenen Substanz ist nun gestattet. Es gibt allerdings im Zuge des Cannabisgesetzes auch Verschärfungen.

So erwerben Sie Cannabis legal

Der Eigenanbau ist mit dem neuen Cannabisgesetz ausdrücklich erlaubt. Insgesamt steht Ihnen zu Hause der Besitz von höchstens 50 Gramm Cannabis und drei Pflanzen zu. Bestellen können Sie Cannabis Samen ganz einfach im Internet, etwa über den Anbieter https://2fast4buds.com/de. Möchten Sie auf den Anbau verzichten, besteht zudem die Möglichkeit, Cannabis über entsprechende Clubs zu erwerben, denen Sie zuvor jedoch beitreten müssen. Jedes Mitglied erhält höchstens 50 Gramm des Rauschmittels. Für Mitglieder unter 21 Jahren ist die Abgabe dagegen auf 30 Gramm und einen 10-prozentigen THC-Gehalt beschränkt. Grundsätzlich müssen Sie für eine Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club oder einer Anbauvereinigung mindestens 18 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen.

Achten Sie darauf, die erlaubten Mengen in keinem Fall zu überschreiten, da Sie sonst eine Ordnungswidrigkeit begehen. Überschreiten Sie die Mengen unterwegs um über 5 Gramm und zu Hause um über 10 Gramm, droht Ihnen sogar eine Freiheitsstrafe. Medizinisches Cannabis erhalten Sie nach wie vor in Apotheken.

Cannabis darf man nun auch in begrenzter Menge selbst anbauen (©Foto: iStock-Jossfoto)
Cannabis darf man nun auch in begrenzter Menge selbst anbauen (©Foto: iStock-Jossfoto)

Wie kappt der Anbau eigener Pflanzen?

Um eine Cannabispflanze erfolgreich anzubauen, ist keine Ausbildung zum Gärtner notwendig. Empfohlen wird der Anbau weiblicher Pflanzen, die einen größeren Ertrag und einen höheren THC-Gehalt versprechen. Vor dem Einbringen in die Erde sollten Sie die Samen zum Keimen bringen. Dazu eignen sich feuchte Papiertücher, in die die Samen gelegt werden. Danach den Keimling in den Boden geben und leicht mit Erde bedecken. Nach wenigen Tagen zeigen sich die ersten Keimblätter.

Eine Cannabispflanze braucht viel Sonne, um zu gedeihen. Eine Aufzuchtlampe erleichtert den Prozess. Je näher die Blütezeit rückt, desto mehr Wasser benötigt die Pflanze. Anfangs reicht es aus, die Pflanze ein- bis zweimal zu gießen. In der Blütezeit dürfen es auch schon drei Mal die Woche oder mehr sein.

Cannabis darf man nun auch in begrenzter Menge selbst anbauen (©Foto: iStock-Nebasin)
Cannabis darf man nun auch in begrenzter Menge selbst anbauen (©Foto: iStock-Nebasin)

Der Schutz Minderjähriger – das müssen Sie wissen

Wie Minderjährige vor dem Konsum von Cannabis geschützt werden sollen, war eine der größten Streitfragen in der Legalisierungsdebatte.

Der Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis sind für Minderjährige weiterhin illegal. Das gilt ebenso für die Weitergabe der Droge an Minderjährige. Dieses Delikt erfuhr im Cannabisgesetz eine Verschärfung. So kann die Weitergabe an Minderjährige eine Freiheitsstrafe nun von zwei statt wie zuvor von einem Jahr nach sich ziehen.

Auch der öffentliche Konsum ist derart eingeschränkt, dass Minderjährige gesonderten Schutz erfahren. So dürfen Konsumenten nur dann konsumieren, wenn sie sich weiter als 200 Meter vom Eingangsbereich von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten entfernt aufhalten.

Speziell in Bayern ist man sehr erfinderisch geworden seitens der Behörden in dem Bemühen, die Spielräume einzuschränken, so ist auch beispielsweise im Englischen Garten, aber auch auf Volksfesten der Cannabis Konsum verboten: halten sich doch her auch viele Familien mit Kindern erfahrugnsgemäß auf. Oft ist es auch einfach nur das Hausrecht einer Gaststätte beispielsweise, mit dem der Konsum unterbunden wird.

Was Sie sonst noch beachten sollten

Die Regelungen im Straßenverkehr sind Stand Mai 2024 noch nicht an die aktuelle Situation angepasst. Autofahren im Rausch bleibt natürlich verboten. Eine Anpassung des Grenzwertes ist allerdings zu erwarten. Der beträgt nach aktueller Rechtsprechung 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Im Raum steht eine Erhöhung auf 3,5 Nanogramm. Personen, die aufgrund früherer Vergehen mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, dürfen sich freuen. Laufende Verfahren werden eingestellt; Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, können durch einen Antrag gelöscht werden.

©Foto: iStock-Jossfoto (1), ©Foto:iStock-Nebasin (1)
29.05.2024

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