![]() |
|||
|
|||
|
|
|||
Nach dem Urteil zum Englischen Garten: Warum Bayerns restriktive Cannabis-Politik an ihre Grenzen stößtDer Englische Garten ist Münchens grüne Seele, 376 Hektar mitten in der Stadt, in denen täglich Hunderttausende spazieren, picknicken und die Sonne genießen. Dass ausgerechnet hier einer der bemerkenswertesten rechtspolitischen Kämpfe der letzten Jahre ausgefochten wurde, passt zur Stadt: lässig, bürgerlich, und wenn es drauf ankommt, konsequent. Legaler Zugang trotz bayerischen SonderwegSeit der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 verfolgt Bayern unter Ministerpräsident Markus Söder eine politische Linie, die sich deutlich von der des Bundesgesetzgebers unterscheidet. Das sogenannte Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz verbietet den Konsum auf Volksfesten, in Biergärten und Außenbereichen der Gastronomie weit über die Bundesregelungen hinaus.
Wer als Patient auf medizinisches Cannabis angewiesen ist, sieht sich in Bayern einem besonderen Widerspruch gegenüber: Das Mittel ist legal, der Zugang ist bundesweit geregelt und dennoch schränkt der Freistaat die Möglichkeit zur öffentlichen Teilhabe massiv ein. Dass man heute trotzdem unkompliziert ein Cannabis Rezept online bei spezialisierten E-Health-Anbietern anfordern kann, zeigt: Der digitale Versorgungsweg funktioniert unabhängig davon, was die Landesregierung politisch versucht zu verhindern. Doch genau dieser bayerische Sonderweg ist nun juristisch ins Wanken geraten. Das Urteil: BayVGH erklärt Parkverbot für unwirksamAm 24. November 2025 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Normenkontrollverfahren, dass das pauschale Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten rechtswidrig und damit unwirksam ist (Az. 10 N 25.826). Bereits im Juli 2025 hatte das Gericht im Eilverfahren das Verbot für den Nordteil des Englischen Gartens vorläufig außer Vollzug gesetzt, nun folgte die Entscheidung in der Hauptsache. Geklagt hatten zwei Münchner: Emanuel Burghard als Genussmittelkonsument und René Korcak, der Cannabis aus medizinischen Gründen einsetzt. Das Verfahren wurde vom Deutschen Hanfverband koordiniert und finanziert. Das Gericht sah keinen ausreichenden Grund, den Cannabiskonsum über die Regelungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) des Bundes hinaus einzuschränken. Ein zentrales Argument betraf die Ungleichbehandlung von Cannabis und Tabak. Während das Rauchen von Tabak in den Parkanlagen weiterhin erlaubt war, hatte Bayern Cannabis pauschal verboten. Rechtsanwalt David Werdermann, der die Kläger vertrat, brachte es auf den Punkt: Es sei widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben, aber Cannabis im Freien zu verbieten, der BayVGH habe diesen Doppelstandard zu Recht beendet. Was das Urteil bedeutet und was noch offen bleibtDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bayerische Staatsregierung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Parallel laufen weitere Verfahren: - Eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, eingereicht von einem Parteienbündnis aus SPD, FDP und Linken - Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das bayerische Gaststättenverbot - Verfahren gegen das Konsum- und Gaststättenverbot auf Volksfesten und in Biergärten Das Signal des BayVGH ist trotzdem eindeutig: Ein pauschales Verbot, das deutlich über die Bundesregelungen hinausgeht, ohne konkrete Gefahren belegen zu können, hält vor Gericht nicht stand. Bayerns Sonderweg: politischer Wille versus Rechtswirklichkeit
Was diese Tabelle zeigt: Bayern hat versucht, den gesellschaftlichen Wandel per Sondergesetz einzufrieren. Das BayVGH-Urteil macht deutlich, dass das Bundesrecht hier abschließend gilt und der Freistaat in vielen Bereichen auf wackeligen juristischen Beinen steht. Was das für Münchner:innen und Patient:innen bedeutetFür die Menschen in München ist das Urteil mehr als ein juristischer Teilerfolg. Es ist eine Bestätigung, dass die Bundesregierung mit dem Konsumcannabisgesetz einen verbindlichen Rahmen gesetzt hat und dass lokale Symbolpolitik diesen Rahmen nicht beliebig unterlaufen kann. Besonders relevant ist das für die wachsende Zahl von Patient:innen in der Stadt, die Cannabis als Teil einer ärztlich begleiteten Therapie nutzen. Ihnen war es in Bayern de facto unmöglich gemacht worden, am öffentlichen Leben teilzunehmen, ohne gegen eine lokale Verordnung zu verstoßen. Verschiedene E-Health-Plattformen, über die Betroffene ein ärztlich geprüftes CanDoc Cannabis Rezept online anfordern können, haben genau diese Versorgungslücke adressiert indem sie den Zugang zur Therapie digital und niedrigschwellig ermöglichen, unabhängig davon, wie restriktiv die lokale Politiklage ist. Der Fokus sollte nun 2026 endlich auf echten Lösungen liegen: auf Jugendschutzprogrammen, die tatsächlich greifen, auf Aufklärung statt Kriminalisierung und auf einem entkriminalisierten, geregelten Zugang für Patient:innen, die auf die Therapie angewiesen sind. Fazit: Ein Urteil mit Signalwirkung für die ganze StadtDer Englische Garten bleibt, was er immer war: ein Ort für alle Münchner:innen, ohne Kontrollen am Eingang und ohne Verbotsschilder auf jeder Wiese. Das BayVGH-Urteil hat die überzogene Bayerische Parkanlagenverordnung gekippt und damit gezeigt, dass Symbolpolitik im Rechtsstaat ihre Grenzen findet. Für alle, die mehr über das Stadtleben in München wissen möchten von aktuellen Debatten bis zu Freizeittipps rund um den Englischen Garten und seine Biergärten, das Oktoberfest 2026 oder die aktuellen Stadtthemen auf ganz-muenchen.de die Diskussion um Cannabis ist nur eine von vielen Facetten, die München 2026 bewegen. Quellen- Legal Tribune Online: BayVGH: Cannabisverbot im Englischen Garten unwirksam, 26. November 2025 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/10n25826-bayvgh-cannabis-konsumverbot-englischer-garten-aufgehoben - BayVGH Pressemitteilung: Verbot des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten ist unwirksam, 26. November 2025 https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_verbot_des_cannbiskonsums_im_gesamten_englischen_garten_ist_unwirksam.pdf - Deutscher Hanfverband: Gericht hebt Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten auf https://hanfverband.de/gericht-hebt-cannabis-konsumverbot-im-englischen-garten-auf - Abendzeitung München: "Kein Platz für bayerischen Sonderweg": Klage gegen strenge Kiffer-Regeln eingereicht https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/kein-platz-fuer-bayerischen-sonderweg-klage-gegen-strenge-kiffer-regeln-eingereicht-art-1010282 - Mehr Infos zum Englischen Garten
Englischer Garten:
Sport und Freizeit im Englischen Garten: |
Anzeige |
|||||||||||||||
|
- Heute, Morgen, Übermorgen: die aktuellen München Termine (mehr) - München rein Geschäftlich: Das Shopping Special (weiter) - Badespecial: Freibäder, Badeseen, Hallenbäder, Saunen (weiter) - Die schönsten Biergarten-Ideen - www.biergartenzeit.de - München läuft: Berichte und Fotos zu Stadt- und Volksläufen (weiter) - Reiseziele / Ausflugsideen ab München (weiter) - Startseite Volksfestkalender (weiter) - Oktoberfest Special (weiter) Copyright www.ganz-muenchen.de 2002-2026
|