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Sommerzeit: Grillen in Münchens Grünanlagen.
Grillplätze und Grillregeln, die Sie kennen sollten

schöner Grill... (©Bild: mlm)

Grillen in den Isarauen (Foto: Marikka-Laila Maisel)

Grillen im Ostpartk (©Foto. Martin Schmitz)
Grillen im Ostpark
Regeln für das Grillen im Ostpark (©Foto. Martin Schmitz)Regeln für das Grillen im Ostpark



©Fotos: Marikka-Laila Maisel (4), Martin Schmitz (4)

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Planen Sie einen Grillnachmittag oder -abend? 

Diese Teilbereiche sind für das Grillen freigegeben: 

- Südliche Isarauen: 
Hochwasserbett zwischen Flauchersteg und südlicher Stadtgrenze 

- Isarinsel Oberföhring: 
Kiesbänke zwischen nördlicher Stadtgrenze und dem Oberföhringer Stauwehr sowie die mit Schildern ausgewiesenen Grillplätze am Westrand der Isarinsel 

- Westpark
- Ostpark
- Hirschgarten
- Neuhofener Berg in Mittersendling
- Langwieder See
- Feldmochinger See
- Fasaneriesee und Lerchenauer See
nur im unmittelbaren Bereich der aufgestellten Grillschilder


Folgende Regeln sollten beachtet werden: 

Das Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten gestattet. Bodenfeuer in jeder Form (auch mit Holzkohle) sind nicht zugelassen. In den freigegebenen Teilbereichen sollte der Grill mindestens zehn Meter von Bäumen, Sträuchern, ausgetrockneten Grasflächen und entflammbaren Gegenständen entfernt stehen. 

Das Beschädigen von Anlageneinrichtungen sowie von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen sollte ebenso vermieden werden wie Lärmbelästigung. Wegen Brandgefahr ist Funkenflug zu verhindern. Die Glut ist nach dem Grillen sowie bei starkem Wind zu löschen. 

Die Abfälle und ausgekühlten Grillrückstände sollten in die bereitgestellten Abfallbehälter geworfen oder wieder mitgenommen werden. Bodenfeuer jeglicher Form sind grundsätzlich nicht zugelassen. 

Verstöße gegen diese Regelung der Landschaftsschutzverordnung und der Grünanlagensatzung werden mit Geldbußen geahndet. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen wird von der Naturschutzwacht, der An lagenaufsicht und der Polizei überwacht. 

Das Mitbringen von Möbeln z.B. Tischen, Bänken, Stühlen, Planen, großen Schirmen, Überdachungen, Pavillons und Ähnlichem ist nicht erlaubt. Organisierte Feiern sind verboten!

Das Merkblatt über das Grillen  ist auch in der Stadt-Information im Rathaus, im Foyer des Baureferats in der Friedenstraße 40 und bei der Grünanlagenaufsicht in der Eduard-Schmid-Straße 36 erhältlich.

Dort liegen die Faltblätter jeweils in deutscher, griechischer, serbo- kroatischer, türkischer und albanischer Sprache aus. 

Weitere Informationen gibt es beim 
Grilltelefon der Landeshauptstadt München 089 233-27900

Bei Fragen zum Grillen im Landkreis München: 089 6221-26378 / 2688

Die in den Grünanlagen beschäftigten Aufseher, Vertreter örtlicher Sicherheitsdienste und der Naturschutzwacht stehen ebenfalls mit Rat und Information zur Seite. 

Jedes Jahr verletzen sich viele Menschen durch leichtsinniges Hantieren beim Grillen.

Sie leiden oft ihr Leben lang unter den Folgen. Wir möchten nicht, dass es Ihnen ebenso ergeht. Beachten Sie unbedingt die folgenden Verhaltensregeln, zusammengestellt von der der Münchner Feuerwehr:
* Stellen Sie den Grill kippsicher auf und halten Sie zu brennbaren Gegenständen etwa fünf Meter Abstand.
* Verwenden Sie nur handelsübliche Grillkohle und Grillanzünder.
* Schütten Sie niemals Benzin oder Spiritus auf die Grillkohle.
* Beaufsichtigen Sie Ihr Grillfeuer und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine am Grill.

* Löschen Sie bei starkem Wind die Glut ab. Um eine Feuerstelle zu löschen, muss mit reichlich Wasser gelöscht werden. Hierzu eignen sich mitgebrachte Plastiktüten, mit denen See- oder Flusswasser geholt werden kann.
* Alarmieren Sie den Brand oder Unfall unverzüglich die Feuerwehr (Der richtige Notruf 112).
* Wenn eine Person Verbrennungen erlitten hat, kühlen Sie die verletzte Stelle mit sauberem Wasser, bis der Rettungsdienst eintrifft.
* Bitte keine Abfälle zurücklassen, keine Flaschen zerschlagen. IhreNachfolger werden es Ihnen danken.

(Quelle: Stadtinformation München, Branddirektion München)

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