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Update 10.12.2020: Hotspot-Regelungen weiter gültig. Stadtweiter Alkoholverbot in der Landeshauptstadt


Die Landeshauptstadt untersagt im gesamten Stadtgebiet und ganztägig den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum. Der Verkauf von Glühwein zum vor Ort Trinken erübrigt sich damit stadtweit, weil nirgendwo mehr Alkohol draußen getrunken werden darf.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „
Dieser Schritt ist erforderlich, weil es trotz eindringlicher Appelle angesichts steigender Infektionszahlen in der ganzen Stadt zu Menschentrauben vor Glühweinverkaufsstellen kommt. Beim Glühweintrinken werden weder Abstände eingehalten noch Masken getragen.

Die Verordnung des Freistaats legt leider kein allgemeines Konsumverbot im öffentlichen Raum fest und trägt es stattdessen den Kommunen auf, einzelne Orte festzulegen. Das führt in der Praxis zu Glühwein-Hopping zu noch erlaubten Trinkzonen. Dem lässt sich allein durch ein Komplettverbot begegnen.

Im August ist die Landeshauptstadt bei deutlich niedrigeren Infektionszahlen mit einem stadtweiten nächtlichen Alkoholverbot vor Gericht gescheitert. Jetzt zwingt uns der Freistaat, bei deutlich höheren Infektionszahlen, zu einem weiteren Anlauf. Das hätte sich mit einer klaren bayernweiten Regelung vermeiden lassen
.“

Die Landeshauptstadt weist im Übrigen erneut darauf hin, dass nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer aktuellen Fassung bis zum 5. Januar 2020 rund um die Uhr Allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten, das Verlassen der eigenen Wohnung also nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist.

Ebenso sind Veranstaltungen, Ansammlungen und öffentliche Festivitäten landesweit untersagt.

Weil in München außerdem die 7-Tage-Inzidenz von 200 laut RKI überschritten wurde, ist von 21 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bis auf wenige strikte Ausnahmen untersagt – es gilt eine nächtliche Ausgangssperre.

Entwicklung der Coronavirus-Fälle


In München wurden für Mittwoch, 9. Dezember, 578 neue Corona-Fälle und 5 weitere Todesfälle gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 34.350 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 27.863 Personen, die bereits genesen sind, sowie insgesamt 408 Todesfälle.

Die einzelnen Tageswerte unterliegen Schwankungen, da sie davon abhängig sind, wann positive Testergebnisse an das Gesundheitsamt übermittelt und erfasst werden und können sich auch rückwirkend ändern (z. B. durch Qualitätskontrollen oder Nachmeldungen).

Entsprechend der Handhabung durch das Robert Koch-Institut (RKI) kann der jeweils ausgewiesene Tageswert auch Nachmeldungen für die Vortage enthalten. Der aktuelle Stand der Tages- und Vortageswerte sowie weitere Informationen zur Ermittlung können im Abschnitt „Tageswerte“ unter muenchen.de/coronazahlen abgerufen werden.

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 211,7. Sie entspricht der Anzahl der für die letzten sieben Tage neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und wird täglich vom RKI ermittelt.

Der auf dem RKI-Dashboard veröffentlichte Inzidenzwert (corona.rki.de) ist der nach dem Infektionsschutzgesetz und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ausschlaggebende Wert, ob einer der dort festgelegten Inzidenz-Schwellenwerte (35, 50, 200, 300) über- oder unterschritten ist.

Die Reproduktionszahl für München liegt bei 1,02 (Stand 9.12.) – das bedeutet, dass statistisch gesehen 100 Infizierte 102 Menschen neu anstecken. Je deutlicher die Reproduktionszahl über 1 liegt, umso schneller breitet sich das Coronavirus weiter aus. Je weiter sie unter 1 sinkt, umso weniger Neuinfektionen sind zu erwarten.

Die Reproduktionszahl wird auf Basis des gleitenden 7-Tage-Mittels der Münchner Neuinfektionen ermittelt und beinhaltet eine statistische Unsicherheit, die von einem 95%-Konfidenzintervall abgebildet wird.

Das heißt, dass Schwankungen im Rahmen dieses Konfidenzintervalls statistisch gesehen nicht signifikant sind. Für die aktuelle Reproduktionszahl von 1,02 liegt diese Spannbreite zwischen 0,92 und 1,12.

Neben der zeitlichen Dynamik, die von der Reproduktionszahl beschrieben wird, ist deshalb für die Beurteilung des Infektionsgeschehens auch wichtig, ob die Zahl der Neuinfektionen klein genug ist, um die Infektionsketten effektiv nachvollziehen zu können und dass die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch schwere Verläufe nicht überlastet wird.

Alle offiziellen Informationen der Stadt zur Corona-Situation unter muenchen.de/corona


Update 11.12.2020: Hotspot-Regelungen weiter gültig. Die erweiterten Corona-Maßnahmen für Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200 (u.a. nächtliche Ausgangssperre) gelten weiter (mehr)

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