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Coronavirus Fälle (Stand 14.04.2022): München bei 996,4


Isolation auf 5 Tage verkürzt, Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt

Ab heute gilt in Bayern nach einem positiven Corona-Test nur mehr eine verkürzte Isolation von fünf Tagen. Für die Anordnung der Isolation reicht – auch zur Vorlage beim Arbeitgeber – der Nachweis des positiven Testergebnisses. Ein abschließendes Freitesten nach den fünf Tagen ist nicht notwendig, wenn die letzten 48 Stunden Symptomfreiheit bestand. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.

Ausnahme: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen, arbeitet, kann nach Ende der Isolation erst wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er dort ein negatives PCR- oder Schnelltestergebnis vorlegt. Als negativer Testnachweis gilt auch ein positiver PCR-Test mit einem ct-Wert größer 30.

Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt nun vollständig. Es wird aber empfohlen, Kontakte möglichst zu reduzieren und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.

Update 14.4.: Entwicklung der Coronavirus-Fälle

In München wurden für Mittwoch, 13. April, 2.342 neue Corona-Fälle (einschließlich 321 Nachmeldungen) und kein weiterer Todesfall gemeldet. Nachmeldungen entstehen in der Regel dadurch, dass ein positives PCR-Testergebnis rückdatiert werden muss, wenn dazu ein vorab erfolgter positiver Schnelltest vorliegt. Dieses Vorgehen schreibt das LGL so vor.

Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 474.347 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 449.078 Personen, die bereits genesen sind, 23.302 aktuell Infizierte sowie insgesamt 1.967 Todesfälle.

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 996,4 (Stand 14.4.).

Bislang (Stand 12.4.) wurden in München insgesamt 2.871.662 Impfungen durchgeführt (1.082.170 Erst- und 1.057.551 Zweitimpfungen sowie 695.164 Dritt- und 36.777 Viertimpfungen). Impfungen durch Betriebsärzt*innen wurden bislang nicht erfasst. Die Münchner Impfquote liegt damit, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, bei den Erstimpfungen bei 72,7 %, bei den Zweitimpfungen bei 71,1 % und bei den Drittimpfungen („Boosterimpfung“) bei 46,7 %. Eine vierte Impfung wird derzeit nur für Personen über 70 Jahre, Personen mit Immunschwäche sowie Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen und Personal mit direktem Patientenkontakt empfohlen.

Für Kinder unter 5 Jahren (5,3 % der Bevölkerung) gibt es allerdings keinen zugelassenen Impfstoff, sodass die Münchner Impfquote für die impffähige Bevölkerung (5+) bei 76,8 / 75,0 / 49,3 Prozent (Erst- / Zweit- / Drittimpfung) liegt.

Die Reproduktionszahl für München liegt bei 0,80 (Stand 14.4.) – das bedeutet, dass statistisch gesehen 100 Infizierte 80 Menschen neu anstecken. Je deutlicher die Reproduktionszahl über 1 liegt, umso schneller breitet sich das Coronavirus weiter aus. Je weiter sie unter 1 sinkt, umso weniger Neuinfektionen sind zu erwarten.

Der R-Wert für München wird vom Statistischen Beratungslabor des LMU-Instituts für Statistik auf Basis eines Nowcastings ermittelt (corona.stat.uni-muenchen.de/nowcast) und beinhaltet eine statistische Unsicherheit, die von einem 95%-Konfidenzintervall abgebildet wird. Das heißt, dass Schwankungen im Rahmen dieses Konfidenzintervalls statistisch gesehen nicht signifikant sind. Für die aktuelle Reproduktionszahl von 0,80 liegt diese Spannbreite zwischen 0,76 und 0,83.

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orona Covid19 München - Update 14.04.2022: 7 Tage Inzidenz 996,4 - Entwicklung der Coronavirus-Fälle in München
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Impfpass nicht vergessen

Das Gesundheitsreferat appelliert an alle Münchnerinnen und Münchner, zur Impfung neben anderen notwendigen Nachweisen und Unterlagen vor allem auch den Impfpass ins Impfzentrum mitzubringen. Nur dann kann der Nachweis der Impfung ausgestellt werden, der aktuell Vorteile beim Einkaufen und Reisen bringt. Denn für vollständig geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung) gelten Ausnahmen von bestehenden Testnachweiserfordernissen für die Teilnahme in bestimmten Lebensbereichen sowie von Quarantänepflichten bei der Einreise.


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