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Coronavirus Fälle (Stand 24.06.2021): München bei 9,2 - keine Maskenpflicht mehr in der Innenstadt. |
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Update 24.6.: Entwicklung der Coronavirus-Fälle In München wurden für Mittwoch, 23. Juni, 23 neue Corona-Fälle und 3 weitere Todesfälle gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 73.390 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 71.755 Personen, die bereits genesen sind, 376 aktuell Infizierte sowie insgesamt 1.259 Todesfälle. Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 9,2 (Stand 24.6.). Sie entspricht der Anzahl der für die letzten sieben Tage neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und wird täglich vom RKI ermittelt. Für München gelten aktuell die Regelungen der Inzidenzeinstufung „unter 50“ (muenchen.de/corona). Bislang (Stand 24.6.) wurden in München insgesamt 1.189.509 Impfungen durchgeführt (706.540 Erst- und 482.969 Zweitimpfungen). Die Münchner Impfquote liegt damit, bezogen auf die impffähige Bevölkerung ab 12 Jahren, bei den Erstimpfungen bei 53,7 % und bei den Zweitimpfungen bei 36,7 % (Münchner Gesamtbevölkerung 47,6 % / 32,5 %). Im städtischen Impfzentrum (inkl. mobile Teams und Außenstelle ISAR Klinikum) wurden insgesamt 366.485 Erst- und 279.099 Zweitimpfungen durchgeführt, in Arztpraxen wurden bisher 306.281 Erst- und 171.181 Zweitimpfungen verabreicht und auf das Personal der Münchner Kliniken entfallen 33.774 Erst- und 32.689 Zweitimpfungen. In den vergangenen zwei Wochen wurden dem Gesundheitsamt von den Laboren 222 Fälle mit Verdacht auf eine besorgniserregende Virusvariante (Variant of Concern, VOC) bzw. eine Variante von Interesse (Variant of Interest, VOI) neu gemeldet. Davon wurden 142 Fälle als Variante B.1.1.7 (Alpha, VOC) bestätigt, 1 Fall als Variante B.1.351 (Beta, VOC), 0 Fälle als Variante P.1 (Gamma, VOC) und 56 Fälle als Variante B.1.617, davon 0 Fälle als Variante B.1.617.1 (Kappa, VOI) und 30 Fälle als Variante B.1.617.2 (Delta, VOC). Die Reproduktionszahl für München liegt bei 0,69 (Stand 24.6.) das bedeutet, dass statistisch gesehen 100 Infizierte 69 Menschen neu anstecken. Je deutlicher die Reproduktionszahl über 1 liegt, umso schneller breitet sich das Coronavirus weiter aus. Je weiter sie unter 1 sinkt, umso weniger Neuinfektionen sind zu erwarten. Der R-Wert für München wird vom Statistischen Beratungslabor des LMU-Instituts für Statistik auf Basis eines Nowcastings ermittelt (corona.stat.uni-muenchen.de/nowcast) und beinhaltet eine statistische Unsicherheit, die von einem 95%-Konfidenzintervall abgebildet wird. Das heißt, dass Schwankungen im Rahmen dieses Konfidenzintervalls statistisch gesehen nicht signifikant sind. Für die aktuelle Reproduktionszahl von 0,69 liegt diese Spannbreite zwischen 0,38 und 1,05. Am Wochenende und an Feiertagen weist das Statistische Beratungslabor keine aktuellen Werte aus, sondern berechnet die Werte im Anschluss rückwirkend. Neben der zeitlichen Dynamik, die von der Reproduktionszahl beschrieben wird, ist deshalb für die Beurteilung des Infektionsgeschehens auch wichtig, ob die Zahl der Neuinfektionen klein genug ist, um die Infektionsketten effektiv nachvollziehen zu können und dass die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch schwere Verläufe nicht überlastet wird. Alle offiziellen Informationen der Stadt zur Corona-Situation unter muenchen.de/corona. Unter 089 233-96333 steht die Servicehotline der Stadt München für alle Fragen rund um Corona zur Verfügung. Erreichbar ist diese Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, ausgenommen Feiertage. Ansprechpartner*innen geben Auskünfte zum Thema Corona-Pandemie oder vermitteln Anruferinnen und Anrufer an die zuständige Fachdienststelle. |
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Impfpass nicht vergessen Das Gesundheitsreferat appelliert an alle Münchnerinnen und Münchner, zur Impfung neben anderen notwendigen Nachweisen und Unterlagen vor allem auch den Impfpass ins Impfzentrum mitzubringen. Nur dann kann der Nachweis der Impfung ausgestellt werden, der aktuell Vorteile beim Einkaufen und Reisen bringt. Denn für vollständig geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung) gelten Ausnahmen von bestehenden Testnachweiserfordernissen für die Teilnahme in bestimmten Lebensbereichen sowie von Quarantänepflichten bei der Einreise.
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