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Coronavirus Fälle (Stand 22.06.2021): München bei 9,8 - keine Maskenpflicht mehr in der Innenstadt. |
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Update 22.6.: In München wurden für Montag, 21. Juni, 7 neue Corona-Fälle und ein weiterer Todesfall gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 73.325 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 71.646 Personen, die bereits genesen sind, 423 aktuell Infizierte sowie insgesamt 1.256 Todesfälle. Bislang (Stand 22.6.) wurden in München insgesamt 1.145.680 Impfungen durchgeführt (690.494 Erst- und 455.186 Zweitimpfungen). Die Münchner Impfquote liegt damit, bezogen auf die impffähige Bevölkerung ab 12 Jahren, bei den Erstimpfungen bei 52,5 % und bei den Zweitimpfungen bei 34,6 % (Münchner Gesamtbevölkerung 46,5 % / 30,7 %). Davon wurden 187 Fälle als Variante B.1.1.7 (Alpha, VOC) bestätigt, 2 Fälle als Variante B.1.351 (Beta, VOC), 0 Fälle als Variante P.1 (Gamma, VOC) und 29 Fälle als Variante B.1.617, davon 0 Fälle als Variante B.1.617.1 (Kappa, VOI) und 9 Fälle als Variante B.1.617.2 (Delta, VOC). Der R-Wert für München wird vom Statistischen Beratungslabor des LMU-Instituts für Statistik auf Basis eines Nowcastings ermittelt (corona.stat.uni-muenchen.de/nowcast) und beinhaltet eine statistische Unsicherheit, die von einem 95%-Konfidenzintervall abgebildet wird. Das heißt, dass Schwankungen im Rahmen dieses Konfidenzintervalls statistisch gesehen nicht signifikant sind. Für die aktuelle Reproduktionszahl von 0,63 liegt diese Spannbreite zwischen 0,39 und 0,87. Am Wochenende und an Feiertagen weist das Statistische Beratungslabor keine aktuellen Werte aus, sondern berechnet die Werte im Anschluss rückwirkend. |
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Impfpass nicht vergessen Das Gesundheitsreferat appelliert an alle Münchnerinnen und Münchner, zur Impfung neben anderen notwendigen Nachweisen und Unterlagen vor allem auch den Impfpass ins Impfzentrum mitzubringen. Nur dann kann der Nachweis der Impfung ausgestellt werden, der aktuell Vorteile beim Einkaufen und Reisen bringt. Denn für vollständig geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung) gelten Ausnahmen von bestehenden Testnachweiserfordernissen für die Teilnahme in bestimmten Lebensbereichen sowie von Quarantänepflichten bei der Einreise.
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