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Coronavirus Fälle (Stand 09.06.2021): München bei 18,8 - Seit heute keine Maskenpflicht mehr in der Innenstadt. Für München gelten aktuell die Regelungen der Inzidenzeinstufung „unter 50“


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Update 9.6.:

Ab Mittwoch: Maskenpflicht in der Fußgängerzone entfällt, Alkoholkonsumverbot wird gelockert

Für die Münchner Innenstadt wird die Maskenpflicht unter freiem Himmel schon ab dem morgigen Mittwoch, 9. Juni, aufgehoben. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter jetzt beschlossen. Bislang galt zwischen 9 und 21 Uhr eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone und Umgebung.

Zudem wird das bislang geltende Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum gelockert. Ebenfalls bereits ab dem morgigen Mittwoch, 9. Juni, wird es in der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt aufgehoben und gilt dann nur noch jeweils ab 20 Uhr (bisher 18 Uhr) bis 6 Uhr auf dem Gärtnerplatz und auf dem Wedekindplatz.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Angesichts sinkender Inzidenz und steigender Impfquote können wir diese weiteren Schritte hin zu mehr Normalität im Alltag guten Gewissens gehen.

Seit Montag Lockerungen der Corona-Regeln

In München wurden für Dienstag, 8. Juni, 70 neue Corona-Fälle und drei weitere Todesfälle gemeldet. Insgesamt sind in der Landeshauptstadt damit bislang 72.954 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl enthalten sind 70.923 Personen, die bereits genesen sind, 786 aktuell Infizierte sowie insgesamt 1.245 Todesfälle.

Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt laut RKI 18,8 (Stand 9.6.). Sie entspricht der Anzahl der für die letzten sieben Tage neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und wird täglich vom RKI ermittelt. Für München gelten aktuell die Regelungen der Inzidenzeinstufung „unter 50“(muenchen.de/corona).

Das heißt:

- Im Rahmen der Kontaktbeschränkung sind private Zusammenkünfte möglich für maximal zehn Personen, unabhängig davon, wie vielen Haushalten sie angehören.
- Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind im Freien mit 100 Personen und in Innenräumen mit 50 Personen möglich (geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt).
- Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel zulässig (jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen).
- Die Gastronomie kann innen und außen bis 24 Uhr öffnen (reine Schankwirtschaften nur die Außengastronomie). Eine Testpflicht für Gäste besteht nicht.
- Märkte unter freiem Himmel können wieder sämtliche Waren verkaufen.
- In der Hotellerie müssen Gäste nur noch bei der Anreise einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen.
- Kongresse und Tagungen können unter Begrenzung der Teilnehmerzahl und Kontaktdatenerfassung mit Schutz- und Hygienekonzept stattfinden.
- Sport ist drinnen und draußen nach Maßgabe des Rahmenkonzepts Sport ohne Begrenzung der Gruppengröße und ohne Testpflicht erlaubt.
- Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Solarien, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen können ohne Testpflicht öffnen.
- Bei kulturellen und Sport-Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen sind bis zu 500 Zuschauer*innen (inkl. geimpfter und genesener Personen) zulässig. Zu den vier Spielen der UEFA EURO 2020 in der Fußball Arena München sind jeweils rund 14.000 Zuschauer (20 Prozent der Gesamtkapazität) als Pilotversuch mit Hygienekonzept, Testpflicht und einer gesicherten Zerstreuung der Zuschauer vor und nach dem Spiel zugelassen.
- Bei Gottesdiensten ist der Gemeindegesang wieder erlaubt.
- An den Schulen findet in allen Jahrgangsstufen wieder Präsenzunterricht statt. In den Kitas herrscht Regelbetrieb.
- An den Hochschulen können bei Masken- und Testpflicht (2 x wöchentlich) Präsenzveranstaltungen stattfinden.
- Für Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen entfällt die Testpflicht.

Entwicklung der Coronavirus-Fälle

Bislang (Stand 9.6.) wurden in München insgesamt 973.629 Impfungen durchgeführt (640.386 Erst- und 333.243 Zweitimpfungen). Die Münchner Impfquote liegt damit, bezogen auf die impffähige Bevölkerung ab 12 Jahren, bei den Erstimpfungen bei 48,6 % und bei den Zweitimpfungen bei 25,3 % (Münchner Gesamtbevölkerung 43,1 % / 22,5 %).

Im städtischen Impfzentrum (inkl. mobile Teams und Außenstelle ISAR Klinikum) wurden insgesamt 349.163 Erst- und 227.856 Zweitimpfungen durchgeführt, in Arztpraxen wurden bisher 259.261 Erst- und 76.132 Zweitimpfungen verabreicht und auf das Personal der Münchner Kliniken entfallen 31.962 Erst- und 29.255 Zweitimpfungen.

Am Wochenende und an Feiertagen erfolgt keine Aktualisierung der Impfzahlen, da zwar selbstverständlich in München auch an diesen Tagen weitergeimpft wird, aber die komplett aktualisierte Impfstatistik erst am Montag bzw. nach dem Feiertag vorliegt.

Von den in den vergangenen zwei Wochen neu gemeldeten Corona-Fällen mit einem eindeutigen vPCR-Ergebnis ergab sich in 84,4 % der Fälle ein Verdacht auf eine besorgniserregende Virusvariante (Variant of Concern, VOC). Insgesamt wurden bislang 12.053 Fälle als Variante B.1.1.7 (Alpha), 45 Fälle als Variante B.1.351 (Beta), 18 Fälle als Variante P.1 (Gamma) sowie 1 Fall als Variante B.1.617.1 (Kappa) und 40 Fälle als Variante B.1.617.2 (Delta) bestätigt.

Die Reproduktionszahl für München liegt bei 0,66 (Stand 9.6.) – das bedeutet, dass statistisch gesehen 100 Infizierte 66 Menschen neu anstecken. Je deutlicher die Reproduktionszahl über 1 liegt, umso schneller breitet sich das Coronavirus weiter aus. Je weiter sie unter 1 sinkt, umso weniger Neuinfektionen sind zu erwarten.

Der R-Wert für München wird vom Statistischen Beratungslabor des LMU-Instituts für Statistik auf Basis eines Nowcastings ermittelt (corona.stat.uni-muenchen.de/nowcast) und beinhaltet eine statistische Unsicherheit, die von einem 95%-Konfidenzintervall abgebildet wird. Das heißt, dass Schwankungen im Rahmen dieses Konfidenzintervalls statistisch gesehen nicht signifikant sind. Für die aktuelle Reproduktionszahl von 0,66 liegt diese Spannbreite zwischen 0,47 und 0,86. Am Wochenende und an Feiertagen weist das Statistische Beratungslabor keine aktuellen Werte aus, sondern berechnet die Werte im Anschluss rückwirkend.

Neben der zeitlichen Dynamik, die von der Reproduktionszahl beschrieben wird, ist deshalb für die Beurteilung des Infektionsgeschehens auch wichtig, ob die Zahl der Neuinfektionen klein genug ist, um die Infektionsketten effektiv nachvollziehen zu können und dass die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch schwere Verläufe nicht überlastet wird.

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Impfpass nicht vergessen

Das Gesundheitsreferat appelliert an alle Münchnerinnen und Münchner, zur Impfung neben anderen notwendigen Nachweisen und Unterlagen vor allem auch den Impfpass ins Impfzentrum mitzubringen. Nur dann kann der Nachweis der Impfung ausgestellt werden, der aktuell Vorteile beim Einkaufen und Reisen bringt. Denn für vollständig geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung) gelten Ausnahmen von bestehenden Testnachweiserfordernissen für die Teilnahme in bestimmten Lebensbereichen sowie von Quarantänepflichten bei der Einreise.


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Oktoberfest 2021 abgesagt - Wiesnwirte und Beschicker sind sich einig: ein bisserl Wiesn geht nicht  (©Foto: Martin Schmitz)
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