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3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr ab Mittwoch, 24. November 2021 |
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Die 3G-Regel bedeutet, dass Fahrgäste für eine Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein müssen und dies auf Verlangen auch nachweisen können. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler. Grund für die Einführung der 3G-Regel ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundestag und Bundesrat aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen in weiten Teilen Deutschlands beschlossen hatten. Die Einhaltung der 3G-Regel, die in allen Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gilt, wird stichprobenartig überprüft. Die FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin und gilt in allen Fahrzeugen und in allen Bahnhöfen, nicht jedoch an Haltestellen in Freien. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug oder am Bahnsteig. Die übrigen Hygiene-Regeln gelten unverändert. Die MVG bittet Fahrgäste, beim Ein- und Aussteigen aus den Fahrzeugen alle Türen zu nutzen, um Gedränge zu vermeiden und zu einer besseren Verteilung aller Fahrgäste beizutragen. Außerdem sollten wo möglich Klappfenster geöffnet bleiben, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten. ©Foto: Martin Schmitz - Gesundheitsthemen - Wellness - Heilverfahren (mehr) Das richtige Kissen für die Gesundheit ein Gewinn (mehr) |
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