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München untersagt "Coronaspaziergänge"


Aufgrund der aktuellen Entwicklungen untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr ab Mittwoch, 29. Dezember 2021, zunächst bis 30. Dezember 2021 im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten „Coronaspaziergängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.

Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.


ungenehmigte „Coronaspaziergänge“ an der Ludwigstrasse von der Polizei unterbunden am 29.12.2021

Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld bis 3.000 Euro verhängt werden.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wie ich bereits angekündigt habe, werden wir als Stadt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um gewalttätige und aggressive Ausschreitungen unter Missbrauch der Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und unter Missachtung von Abstandsregeln und Maskenpflicht in Zukunft zu verhindern. Damit hat die Polizei die Möglichkeit, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zu verfolgen und Zuwiderhandlungen umgehend zu ahnden.

Laut Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München lehnte bei bisherigen „Coronaspaziergängen“ ein Großteil der Anwesenden die Einhaltung der behördlichen Maßnahmen bewusst ab.

Aus gefahrenabwehrenden und infektiologischen Gründen beschränkte Demos wurden teilweise kurzfristig vorab vom Veranstalter abgesagt und im Anschluss unkontrolliert als Ersatzveranstaltungen durchgeführt, bei denen die Teilnehmenden sich vermeintlich unorganisiert durch das Stadtgebiet bewegten und ihren Protest zum Ausdruck brachten.

Es kam zu einer Vielzahl von Verstößen.

Demonstrationen, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten, können weiterhin nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Kreisverwaltungsreferat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden, soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen.

Gesetzlich ist grundsätzlich eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzuberechnen sind.

Den behördlichen Auflagen ist strikt Folge zu leisten.

Ein konkret beim Kreisverwaltungsreferat für morgen angemeldeter Demozug gegen die Pandemiebekämpfung durchs Univiertel mit 5.000 Teilnehmenden wird wie vergangene Woche behördlich untersagt, der stationäre Kundgebungsteil auf die Theresienwiese verlegt und auf 2.000 Teilnehmende mit Maskenpflicht und Abstandsgebot begrenzt, weil es in der jüngeren Vergangenheit nachweislich nicht gelungen ist, einen entsprechenden Demozug mit hoher Personenzahl im Griff zu behalten und die behördlichen Auflagen umzusetzen. Etwaige Ersatzdemos oder „Coronaspaziergänge“ im Univiertel oder an anderen Orten in der Innenstadt wie vergangene Woche fallen unter die Allgemeinverfügung und sind untersagt.

Die Allgemeinverfügung in vollem Wortlaut wird im Internet bekanntgegeben auf www.muenchen.de/amtsblatt.

Trotz der umfassenden Berichterstattung über die Details der Allgemeinverfügung wurden in Messenger-Chatgruppen zu sogenannten Spaziergängen im Münchner Stadtgebiet aufgerufen.

Mit Ansprachen und Durchsagen wies die Polizei am Abend dann auch auf die Unzulässigkeit der Versammlungen hin. Die Teilnehmenden wurden dabei aufgefordert, sich zu entfernen und zogen von der Kreuzung Ludwigstraße/von-der-Tann- Straße weiter Richtung Museumsquartier oder trafen sich dezentral andernorts, wie z.B.am Marienplatz, dem Viktualienmarkt, dem Stachus oder der Blumenstraße.

Nach entsprechenden Erkenntnissen und Informationsbewertungen wurden von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums München und der Bayerischen Bereitschaftspolizei verschiedene Örtlichkeiten im innerstädtischen Bereich besetzt. Auch auf der Theresienwiese waren Einsatzkräfte vor Ort, wo von 18.25 bis 19.45 Uhr eine angemeldete stationäre Versammlung mit einem ähnlichen thematischen Kontext störungsfrei stattfand, an der 30 Personen teilnahmen.

Gegen 17.35 Uhr konnten erste Personengruppen innerhalb des Altstadtringes und an mehreren Stellen in der Maxvorstadt erkannt werden, die z.T. versuchten, größere Gruppen zu bilden, um sich gemeinsam fortzubewegen. Viele Personen wurden im Verlauf des Einsatzes kontinuierlich direkt von den Einsatzkräften auf ihr Verhalten angesprochen und auf die Bestimmungen der Allgemeinverfügung hingewiesen. Dies erfolgte mit Einzelansprachen durch alle Einsatzkräfte, sowie insbesondere durch Kommunikationsteams und auch mit Lautsprecherdurchsagen, die an mehreren Örtlichkeiten durchgeführt wurden. Zudem wurde der Einsatz auf den Social Media Kanälen der Münchner Polizei begleitet. Dabei wurde deutlich auf die geltenden Regelungslagen hingewiesen.

Ab ca. 19.00 Uhr konnten mehrere Gruppen, die z.T. aus mehr als 100 Personen bestanden, am und innerhalb des Altstadtrings, u.a. im Bereich der Ludwigstraße und im Bereich der Brienner Straße festgestellt werden. Diese Gruppen formierten sich meist nur für kurze Zeit und konnten von Polizeibeamten erreicht und gestoppt werden.

Unter anderem wurden am Maximiliansplatz, in der Nymphenburger Straße, in der Ainmillerstraße und in der Sendlinger Straße Gruppen mit teilweise über 100 Personen von der Polizei angehalten. Bei allen wurden die Identitäten festgestellt und sie wurden zum überwiegenden Teil wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung angezeigt. Dabei kam es zu insgesamt über 700 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen. Zwei Personen, bei denen eine verantwortliche Rolle festgestellt wurde, erhielten jeweils eine Strafanzeige.

Dazu kam es im Einsatzverlauf zu ca. 1.300 Platzverweisen und zu ca. 450 Identitätsfeststellungen. In über 220 Fällen musste unmittelbarer Zwang durch Schieben und Drücken angewandt werden und in über 10 Einsatzsituationen musste der Schlagstock eingesetzt werden.

Über 20 weitere Personen erhielten Strafanzeigen u.a. wegen Widerstand gegen Polizeibeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Gebrauch falscher Gesundheitszeugnisse und Aufforderung zu Straftaten.

Nach Einschätzung der Polizei waren insgesamt ca. 5.000 Personen an den Gruppenaktionen beteiligt.

Es waren über 1.000 Polizeibeamte und auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz. Teile der Ludwigstraße waren während des Einsatzes über einen längeren Zeitraum gesperrt.

Als vorläufiges Fazit stellte die Polizei fest, dass sich das einsatztaktische Konzept der Münchner Polizei bewährt habe, da es gelungen sei, flexibel und agil auf die Situationen zu reagieren und Verstöße zu ahnden.

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