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Parkraummanagement in Schwabing geht in die vorerst letzte Runde
Gebiet Potsdamer Straße und Gebiet Biederstein seit 02.07.2007 gemaßregel
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Ein Ärgernis für die einen, eine Erleichterung für andere: Am 2. Juli 2007 starteten die Parklizenzgebiete Potsdamer Straße und Biederstein.

Mit diesen beiden Gebieten, die als letztes von insgesamt sechs neuen Parkraummanagementgebieten in Schwabing 2007 eröffnen, wird die Planungseinheit Schwabing abgeschlossen.

Das Gebiet Potsdamer Straße liegt zwischen der Leopoldstraße und der Ungererstraße beziehungsweise zwischen der Münchner Freiheit und der Johann-Fichte-Straße.

Das Gebiet Biederstein wird durch die Ungererstraße und den Englischen Garten beziehungsweise die Dietlindenstraße und den Mittleren Ring begrenzt.

Neben den bereits bekannten Parkregeln wie

- dem Bewohnerparken (nur für Parkausweisinhaber);

- dem Mischparken (kostenpflichtig für Besucherinnen und Besucher und kostenlos für Parkausweisinhaber);

- und dem Kurzzeitparken (kostenpflichtig für alle),

kommt in dem Gebiet Biederstein versuchsweise erstmals die neue sogenannte „P-Zone” zum Einsatz.

P-Zone heißt, im nördlichen Teil des Biedersteins, zwischen der Stengelstraße und der Hollandstraße, gilt in allen Straßen für Besucherinnen und Besucher zwischen 9 und 19 Uhr eine

Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden, während die Inhaber eines Parkausweises zeitlich unbefristet parken dürfen.

Beschildert wird diese Regelung, und daher leitet sich auch der Name ab, mittels einer neuen Art der Zonenbeschilderung, die das Kreisverwaltungsreferat eigens für das Gebiet Biederstein entwickelt hat und mit Zustimmung der Regierung von Oberbayerns jetzt erstmals erprobt.

Das Zeichen „P-Zone“ wird lediglich an den Einfahrtsbereichen der betroffenen Straßenzüge aufgestellt. Auf diese Weise wird die leider ansonsten notwendige, sehr kleinteilige Beschilderung vermieden und das Straßenbild deutlich entlastet.

Innerhalb der P-Zone gelten neben der Parkscheibenpflicht natürlich auch weiterhin alle gesetzlichen Haltverbote, wie zum Beispiel der Fünf-Meter-Kreuzungsbereich, die die Autofahrerinnen und Autofahrer auch ohne Beschilderung zu beachten haben.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Parklizenzgebiete können ab sofort, sofern sie mit Hauptwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet sind, formlos mit einem einfachen Brief ihre Bewohnerlizenz bei der

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III – Verkehrsüberwachung
80466 München

beantragen.

Dem Antrag ist eine Kopie des Kfz-Scheins beizulegen.

Das Kreisverwaltungsreferat bietet unter der Internetadresse www.strassenverkehr-muenchen.de und dem folgenden Link "Parken" aber natürlich auch ein Antragsformular.

Ebenfalls im Internet sind weitere Informationen, wie zum Beispiel detaillierte Übersichtskarten und Auskünfte zu den Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe, zu finden. Schneller geht es, wenn sie persönlich bei der Verkehrsüberwachung in der Implerstraße 9 vorbeischauen.

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