Münchner Geschichte:
12. Mai 1854 – Die letzte öffentliche Hinrichtung mit dem Schwert

Vor 150 Jahren wurde in München die letzte öffentliche Hinrichtung mit dem Schwert vorgenommen. Am 12. Mai 1854, so berichtet die Stadtchronik, „ wurde der 19jährige ledige Sattlergeselle, Christian Hußendörfer [...] wegen [...] Mordes öffentlich hingerichtet. Es war diese Hinrichtung mit dem Schwert die letzte in München, da der Scharfrichter Schellerer erst mit dem siebenten Hiebe das Haupt des Delinquenten vom Rumpfe trennen konnte. Die zahlreich das Schaffot umstehende Menge brach in ein vernehmliches Murren darüber aus. Der blutige Akt hatte mehrere Übelkeiten unter dem Civil wie unter dem Militär zu Folge. Die nächst vorkommende Hinrichtung sollte nun mittelst des Fallbeiles vorgenommen werden.”

Der Henker Matthias Schellerer war eigentlich ein erfahrener Mann. Immerhin war dies seine 73. Hinrichtung gewesen. Doch an besagtem Tag wollte seine Arbeit nur mühsam gelingen. Schellerer musste von Kürassieren vor der aufgebrachten Menge geschützt werden.

Nach diesem Vorfall entschloss sich der Münchner Magistrat, künftig zwar weiterhin öffentlich, aber – technisch „sauberer” – mit dem Fallbeil köpfen zu lassen. Schon wenige Monate später, am 19. August 1854, kam erstmals die Guillotine an drei Todeskandidaten, darunter eine Frau, zur Anwendung.

Seit wann es in München berufsmäßige Henker gab, ist nicht eindeutig zu klären. Die erste Erwähnung findet sich in einer Stadtkammerrechnung aus dem Jahr 1318, in der von einem iugulus, einem Halsabschneider, die Rede ist. Erst sein Nachfolger, „magister Haimpert”, ist namentlich bekannt.

Eine seiner ersten Aufgaben war es übrigens, seinen Vorgänger zu hängen. Das traf sich öfter so, denn die vor allem im 14. und 15. Jahrhundert rasch wechselnden Münchner Henker stammten nicht selten selbst aus dem Verbrechermilieu ... Als Spezialisten ihres Fachs führten Münchens Henker von Anfang an den Titel „Meister”.

Später wurden sie auch Hacher (weist auf das Hängen), Züchtiger (als Vollstrecker leichterer Leibesstrafen), Carnifex (Fleischer, lässt an Verstümmelungsstrafen denken) oder Tortor (Folterer) genannt. Der Name „Scharfrichter” wurde erst im 17. Jahrhundert üblich. Ihre schauerliche Arbeit führten sie an den beiden außerhalb der Stadt gelegenen Richtstätten aus. Das Hochgericht, der Galgen (bis 1804 benutzt), befand sich nördlich der heutigen Landsberger Straße, etwa in Höhe der Hackerbrücke. Die Köpfstätte lag zunächst vor dem Neuhauser Tor und ab 1778 auf dem Marsfeld, etwa gegenüber dem heutigen Augustinerkeller in der Arnulfstraße.

Anlässlich der Hinrichtung der Sträflinge Franz Lettl und Sebastian Niedermayer am 18. April 1857, die einen ihrer Mithäftlinge in der Strafanstalt Au mit einer Fesselungskugel heimtückisch von hinten erschlagen hatten, berichtete Ulrich von Destouches in der Münchner Stadtchronik, dass über öffentliche Hinrichtungen die Meinungen längst auseinander gingen: „Daß das widerliche Schauspiel einer öffentlichen Hinrichtung, dieses Überbleibsel mittelalterlicher Strafjustiz, verschwinden und der Vollzug der Todesstrafe einmal in geschloßenem Raume angewendet werde, darüber wurden bey der heutigen doppelten Hinrichtung wieder viele Stimmen laut.” Zugleich jedoch schildert der Chronist, dass Hinrichtungen stets ein voyeuristisches Massenspektakel waren: „[...] Man sollte glauben, bey den leider sich so oft wiederholenden Hinrichtungen würde sich die Neugierde vermindern, aber nichts desto weniger finden sich immer, obgleich zu diesen Exekutionen nur die früheste Morgenstunde bestimmt wurde, jedesmal mehrere tausend Menschen beiderley Geschlechts ein [...]”

Die letzte öffentliche Hinrichtung in München fand am 9. November 1861 unter gewaltigem Publikumsandrang statt: Ein Dienstknecht wurde wegen Raubmords an einem Bauern enthauptet. In der Folge wurden Hinrichtungen nur mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen, zunächst in der Fronfeste am Unteranger, ab April 1895 schließlich in Stadelheim.

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