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Fahren im Fasching. Restalkohol darf nicht unterschätzt werden
ADAC: Besser ohne Auto zum Fasching


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Da droht der Pappnase der Entzug.... (Bild: obs/ADAC)
An den Karnevalswochenenden steigt die Zahl der Unfälle, bei denen Promille im Spiel sind, jedes Jahr an. Der ADAC empfiehlt, als Selbstfahrer unbedingt auf Alkohol zu verzichten. Nur wer gar nichts getrunken hat, kann sich beruhigt hinters Steuer setzen
ADAC: nur volle Narren riskieren leere Brieftaschen - Führerscheinverlust droht (Foto: obs / ADAC/ Action Press)
ADAC: nur volle Narren riskieren leere Brieftaschen - Führerscheinverlust droht

Bild: obs/ADAC, obs/ADAC/action press

München (ots) - An den Faschingswochenenden steigt die Zahl der Unfälle, bei denen Promille im Spiel sind, jedes Jahr an. Der ADAC empfiehlt, als Selbstfahrer unbedingt auf Alkohol zu verzichten. Nur wer gar nichts getrunken hat, kann sich beruhigt hinters Steuer setzen.

Für Autofahrer sollte Alkoholgenuss eigentlich jederzeit tabu sein - schon mit 0,3 Promille im Blut kann man massive Probleme mit Gerichten, Polizei oder Versicherungen bekommen. Außerdem rät der Club, betrunkene Mitfahrer möglichst auf die Rückbank zu verbannen, wo sie weniger stören können.

Autofahrer die mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen einen Monat lang auf das Kfz verzichten und 250 Euro Strafe zahlen. Zusätzlich belasten sie ihr Flensburger Konto mit vier Punkten.

Die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer derart alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit mindestens neunmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis, mit einer Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und mit sieben Punkten in Flensburg geahndet wird. Und:

Ein Autofahrer begeht eine Straftat, wenn er mit mehr als 0,3 Promille einen alkoholbedingten Unfall verursacht oder mit auffälligem Verhalten in eine Verkehrskontrolle gerät.

In diesem Fall drohen ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten, eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Beifahrer, die bei einem offensichtlich betrunkenen Fahrer mitfahren, haben im Falle eines Unfalls nicht den vollen Schadenersatzanspruch, ergänzt der ADAC.

Besonders problematisch ist der nicht zu unterschätzende Restalkohol am Morgen danach: Wer sich nach einer Karnevalsnacht mit ausgiebigem Alkoholgenuss fit genug fühlt, sich wieder hinter das Lenkrad zu schwingen, übersieht, dass der Alkohol im Körper noch nicht vollständig abgebaut wurde.

Das Auto läßt man dann besser stehen oder berücksichtigt am Abend zuvor, dass man sein Kfz am nächsten Tag unbedingt braucht.

Besser, sie nutzen gleich den MVV/MVG auf ihrem Weg hin und zurück vom Fasching, speziell an den heißen Tagen des Endspurts hat der MVV einen speziellen Faschingsfahrplan im Angebot: www.mvv-muenchen.de oder www.mvg-mobil.de

Auch Taxifahren ist allemal billiger als der Führerscheinentzug im Falle der Trunkenheit. www.taxi-muenchen.com.

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